Wir bieten Ihnen aufgrund unseres bewährten Angebots aus Steuerberatung kombiniert mit praxisorientierter Wirtschaftsberatung einen breiten und effektiven Nutzen.
Angefangen bei der Unterstützung vor, während oder nach Ihrer Gründung (Businessplan, Wahl der Rechtsform, sachkundige Stellungnahme zum Erhalt von Fördermitteln, Standortwahl usw.) bis hin zur laufenden Finanz- und / oder Lohnbuchhaltung, Erstellung des Jahresabschlusses, Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Liquiditätsplanung, div. Analysen sowie weiterer, wichtiger Instrumente für Ihre solide und zukunftsorientierte Planung finden Sie in uns Ihren richtigen Ansprechpartner.
Privatpersonen beraten wir sachverständig und vorausschauend in allen Steuerangelegenheiten. Angefangen von der Anfertigung Ihrer Einkommensteuererklärung, der Beratung über die Möglichkeiten von Steuerersparnissen, Unterstützung beim Immobilienkauf- oder Verkauf bzw. der Vermietung bis hin zur Beratung in Erbschaftsangelegenheiten, diverse Nachfolgeregelungen, Steuerliche Aspekte bei Abfindungen, bei der Besteuerung Ihrer Rente usw. Wir verfolgen nach Anfertigung Ihrer Steuererklärung deren Entwicklung, prüfen Ihren Bescheid und legen - falls erforderlich - Widerspruch ein.
Wir vertreten unsere Mandanten selbstverständlich vor den Finanzbehörden- und Gerichten bis hin zum Bundesfinanzhof.
Je nach Branche oder Berufsbild verfügen Mandanten teilweise über mehrere Adressen im Inland oder agieren auf internationaler Ebene. Auch in allen Fragen des Internationalen Steuerrechts lösen wir kompetent und zügig aufgrund unserer Ausbildung zum Fachberater für Internationales Steuerrecht und der entsprechenden Erfahrung die meist komplizierten und mehrere Länder betreffenden Probleme der Mandanten.
Die Mitarbeiter der Kanzlei halten sich permanent über Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht auf dem Laufenden.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Volker Börstinghaus
Die wissenschaftliche Ausbildung von Dr. Volker Börstinghaus sowie seine abschließende Promotion waren bereits steuerlich geprägt und damit richtungsweisend für die spätere Entwicklung zum Steuerberater (s. auch diverse Veröffentlichungen in diesem Zusammenhang). Vor seiner Niederlassung als Steuerberater war er im bayerischen Wirtschaftsministerium in München für Wirtschaftsförderung sowie für die Verteilung von Fördermitteln verantwortlich. Ferner gehörte zu seinem Aufgabenbereich die Grenzen überschreitende Zusammenarbeit mit den jeweiligen Nachbarstaaten im Rahmen der EU.
Nach anschließender Praxisorientierung in einer Münchner Kanzlei erfolgte dann die Niederlassung als selbständiger Steuerberater, ebenfalls in München. Seitens der Steuerberaterkammer München wurde ihm die Zulassung zum Fachberater für Internationales Steuerrecht verliehen.
Durch zielorientierte Beratung und vertrauensvolle Partnerschaft konnten die in den vergangenen Jahren erworbenen Fachkenntnisse effektiv und zum Nutzen der Mandanten mit den praktischen Erfahrungen und täglichen Anforderungen im persönlichen oder betrieblichen Umfeld der Mandanten verbunden werden.
Insbesondere die fachlichen Themen Einkommensteuererklärung für alle Mandanten (Arbeitnehmer, Ruheständler, Selbständige etc.), Nationales und Internationales Steuerrecht, betriebliches Rechnungswesen in Verbindung mit den erforderlichen Jahresabschlüssen sowie die Beratung und Unterstützung von Existenzgründern sind hierbei besonders erwähnenswert.
Benjamin Halbach
Nach erfolgreichem Abschluss des BWL - Studiums in Köln und vor dem Eintritt in die Kanzlei war Benjamin Halbach mehrere Jahre selbständig als Berater für Wirtschaftsfragen tätig. Zu seinen Klienten gehörten überwiegend Freiberufler sowie kleine bis mittlere Unternehmen aus allen Branchen.
Im Anschluß daran hatte er Gelegenheit, im Management einiger international aufgestellter Unternehmen wie z. B. BMW, Daimler Benz und PSA seine Kenntnisse zu vertiefen und mit den Erfahrungen der Beratungstätigkeit zu verknüpfen. Überwiegend ging es dabei um den weiteren Ausbau und die Qualifizierung in verschiedenen Segmenten der jeweilig an diese Unternehmen angeschlossenen Handelsorganisationen durch Gewinnung neuer Handelspartner, Förderung, Schulungsmaßnahmen etc. Hierbei erhielten die Bereiche Marketing/Vertrieb sowie Rechnungswesen und Controlling einen besonderen Stellenwert.
Diese Kombination aus wirtschaftswissenschaftlichem Studium und den in der Praxis gesammelten Erfahrungen ermöglicht das Angebot der Kanzlei, Ihre Entscheidungen gemeinsam und im Team mit Ihnen nicht nur zu planen, sondern auch entsprechend in die Praxis umzusetzen. Die Begleitung und Betreuung erfolgt je nach Bedarf bereits vor der Gründungsphase und erstreckt sich über die gesamte unternehmerische Bandbreite.
Ferner ist Herr Halbach innerhalb der Kanzlei Ihr Ansprechpartner bei Fragen im Rahmen der Kanzleiorganisation- / Verwaltung und im Zusammenhang mit der Gebührenabrechnung.
Unsere Kernkompetenzen und Serviceleistungen
Individuelle Beratung...
Wir sind ein kleines Team. Damit haben wir die Möglichkeit und legen auch großen Wert darauf, Sie individuell sowie unmittelbar auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten zu beraten. Egal, ob es sich dabei um Ihre Steuererklärung handelt, die Beratung über Möglichkeiten der Optimierung Ihrer Steuerbelastung bzw. Ihres Unternehmens oder anderweitige steuerliche Fragen - wir stehen Ihnen in angenehmer und partnerschaftlicher Atmosphäre zur Verfügung.
Datensicherheit...
Ihre Daten sind bei uns gut aufgehoben. Der Umgang mit diesen Angaben ist eindeutig in den gesetzlichen Bestimmungen sowie insbesondere in den Hinweise für Datenschutz und Datensicherheit der Bundessteuerberaterkammer geregelt. Diese Grundsätze sind Ihre Garantie, dass Daten von uns nicht an Dritte weitergegeben werden, nicht zu Werbezwecken genutzt werden dürfen sowie ausschließlich zur Verwendung im Zusammenhang mit Ihrer Beauftragung verwendet werden.
Ihre Vertretung vor Behörden und Gerichten...
Wir übernehmen die Überprüfung Ihrer Bescheide, begleiten Sie bei Außenprüfungen und stehen Ihnen bei Themen rund um das nationale bzw. internationale Steuerrecht kompetent und schnell zur Seite. Ferner vertreten wir unsere Mandanten vor sämtlichen Finanzbehörden- und Gerichten.
Existenzgründer...
Die große Mehrheit unserer ehemaligen Existenzgründer zählt auch nach dem erfolgreichen Start weiterhin zu unseren treuesten Mandanten. Wir lieferten den entsprechenden Input, waren behilflich bei der Erstellung und fachkundigen Beurteilung des Businessplans, unterstützten begleitend Bankgespräche, übernahmen erforderliche Anmeldungen bzw. Genehmigungen sowie die weitere steuerliche und wirtschaftliche Beratung, buchhalterische Betreuung usw.
Internationale Steuern...
Auch bei schwierigen internationalen und grenzüberschreitenden Steuerproblemen - wie z.B. Doppelbesteuerung - sind wir Ihr Ansprechpartner und können aufgrund unserer Ausbildung und Erfahrung auf diesem Gebiet schnell und kompetent agieren.
Erben, Schenken und Nachfolge...
Nutzen Sie hier die vielfältigen steuerlichen Gestaltungsspielräume. Durch frühzeitiges Handeln können speziell in diesem Bereich hohe finanzielle Belastungen vermieden werden.
Unternehmer...
Unternehmern, Freiberuflern und Gründern stehen wir mit entsprechendem "Know - how" sowie jahrzehntelanger Erfahrung in allen Fragen rund um das Unternehmen zur Verfügung, übernehmen effizient die jeweilige Lohn- und / oder Finanz - Buchhaltung sowie den erforderlichen Jahresabschluss mit sämtlichen dazu gehörenden Arbeiten / Veröffentlichungen.
Je nach Bedarf werden Vorträge zu aktuellen Steuerthemen für alle Mandantengruppen angeboten. Gerne übermitteln wir Ihnen auf Wunsch hierzu weitere Details.
Qualifikation...
Es wird Ihnen nicht nur eine gute Ausbildung geboten, sondern die entsprechende Erfahrung sowie ein Team, das sich durch permanente Weiterbildung fit hält und Ihnen somit Lösungen auf dem aktuellsten Stand der sich ständig ändernden Steuergesetze präsentieren kann (s. auch unsere Seite "Mandanteninformation").
Unsere Publikationen zu den Themen Steuern und Förderung:
- Börstinghaus, V. / Borsch, R. (2006) "Wie überprüft man Fördereffizienz und wie sind die Erkenntnisse zu beurteilen?" in Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, Bd. 59, Ausgabe 10/2006;
- Börstinghaus, V. / Borsch, R. (2004) "Zum Wert einer EU-Verordnung für einen Europäischen Verbund für grenzüberschreitende Zusammenarbeit" in SIR - Mitteilungen und Berichte, Bd. 31/2004-2005, S. 67-75;
- Börstinghaus, V. / Weinelt, A. (2002) "Steuerreform 2000 - Entlastungswirkungen und Investitionsanreize für Personenunternehmen gemessen an Alternativen" in Perspektiven der Wirtschaftspolitik, Bd. 3, Nr. 1, S. 105-116;
- Börstinghaus, V. / Hirte, G. (2001) "Generational Accounting versus Computable General Equilibrium" in Finanzarchiv, Bd. 58, Nr. 3, S. 227-243
und weitere.