Als Fachberater für Internationales Steuerrecht bieten wir u. a.:
Für Privatpersonen
- Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Privatpersonen mit inländischen und ausländischen Einkünften
- Vermeidung der Doppelbesteuerung aufgrund von Überschneidungen nationalen Rechts
- Erfüllung der Deklarationspflichten für beschränkt Steuerpflichtige
- Zuzug und Wegzug; Wegzugsbesteuerung
- Beteiligung an ausländischen Gesellschaften
- Internationale Erbschaftsangelegenheiten
- Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen / Gutachten
- Steuerliche Fragen zum Außensteuergesetz
- Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- etc.
Für Unternehmen
- Vermeidung der Doppelbesteuerung aufgrund von Überschneidungen nationalen Rechts
- Betriebsstättengründung ausländischer Unternehmen im Inland
- Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten im In- und Ausland
- Ausländische Verluste und Verfahrensfragen
- Arbeitnehmerentsendung ins Ausland
- Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen
- Anträge im Vorsteuervergütungsverfahren
- Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- etc.